5.1 Gesetzliche Grundlagen
Der Schlachtvieh- und Fleischmarkt in der Schweiz basiert auf folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Bundesgesetz über die Landwirtschaft (Landwirtschaftsgesetz, LwG) – SR 910.1 (vom 29. April 1998)
Verordnung des WBF über die Ermittlung des Schlachtgewichts (SGV) 916.341.1 vom 7. April 2017
Als Instrument der Agrarpolitik dient die Marktordnung hauptsächlich dem Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Nebst der Regelung des inländischen Marktes ist die Abgrenzung des Binnenmarktes gegenüber dem Weltmarkt mit niedrigen Preisen zentral. Als wichtige Steuerelemente stehen Einfuhrkontingente, Ausfuhrunterstützungen und Massnahmen zur Marktentlastung zur Verfügung.