3.5 Festlegung der Jagerpreise
An zwei Börsenplätzen, Sursee und Wil, nehmen je fünf Züchter, fünf Mäster und sechs Händler teil. Die Händler orientieren über den Markt im eigenen Hause. Anträge für Preisveränderung werden von Züchtern oder Mästern gestellt. Anschliessend erfolgt die Abstimmung zu den Anträgen 20/30/40/50 Kilo Lebendgewicht (LG). Die Resultate der beiden Börsenplätze werden per Telefonkonferenz zusammengeführt. Der Beschluss zum Mastjager-Preis wird im «Marktbericht Jager» von Suisseporcs publiziert. Gleichzeitig wird die Preistendenz für Schlachtschweine und abgehende Muttersauen publiziert.
Seit Januar 2017 ist die Preisgestaltung optimiert, damit die Ferkelproduktion saisonal besser gesteuert werden kann. Mit höheren Preisschritten für Jager wird den Züchtern ein Anreiz zu saisongerechter Belegung der Muttersauen geschaffen. Folglich kann mit dem Ferkelpreis das Angebot an Jager gesteuert werden.