2.3 Labels und Garantiemarken
Die meisten Labels in der Schweiz bauen auf den QM-Schweizer Fleisch Bestimmungen und SUISSE GARANTIE Anforderungen auf und weisen noch zusätzliche Leistungen aus. In der untenstehenden Pyramide sind einige ausgewählte Labels nach ihren Anforderungen stufenweise dargestellt.
2.3.1 SUISSE Garantie
SUISSE GARANTIE ist eine Garantiemarke für Schweizer Landwirtschaftsprodukte, dessen Inhaberin der Verein Agro-Marketing Suisse (AMS) ist. Sie wurde im Herbst 2004 eingeführt und umfasst die Produktgruppen Gemüse, Früchte, Milch und Milchprodukte, Fleisch, Eier, Kartoffeln, Zucker, Speisepilze, Getreideprodukte, Speiseöl, Honig, Schnittblumen und Topfpflanzen sowie Wildfische und Wildkrebse. Unter anderem führen Coop, Migros, Volg, Denner, Spar, Aldi, Lidl, Prodega sowie der Systemgastronom McDonald's SUISSE GARANTIE-Produkte im Angebot. Das Dachreglement SUISSE GARANTIE setzt die Anforderungen, die für alle Produktgruppen gelten, fest. Die produktspezifischen Anforderungen sind in den jeweiligen Branchenreglementen festgelegt. Sprich, im Branchenreglement für Fleisch sind die spezifischen Anforderungen für Fleisch und Fleischprodukte festgehalten. Mit der Marke gekennzeichnetes Fleisch und Fleischprodukte stammen von ÖLN-kontrollierten Betrieben, oder von Betrieben die vergleichbaren Anforderungen erfüllen. SUISSE GARANTIE-Produkte werden ohne Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt und müssen in der Schweiz erzeugt worden sein. Inbegriffen sind das Fürstentum Liechtenstein sowie weitere definierte Zollanschlussgebiete, Frei- und Grenzzonen. In einem zusammengesetzten Produkt sind mindestens 90% der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs aus der Schweiz und erfüllen die genannten Anforderungen. In einem nicht zusammengesetzten Produkt sind es sogar 100%.